Wenn Mietkosten von der Inflation beeinflusst werden

Die Inflationsraten sind merklich höher als das, was wir lange Zeit gewohnt waren. Das spiegelt sich auch in den Mietkosten wider. Insbesondere Personen mit einem Indexmietvertrag sollten jetzt achtsam sein. Es ist wichtig zu verstehen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, wie er mit der Inflation zusammenhängt und wie man die Indexmiete berechnet.

„Aus meiner Sicht haben wir in Deutschland ganz klar ein Problem mit Indexmieten.“ äußerte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Mitte Juni auf dem 70. Deutschen Mietertag. Ihrer Ansicht nach gebe es einen großen Änderungsbedarf, da Indexmieten aufgrund der hohen Inflation eine starke Belastung für Mieter darstellen würden. Indexmieten seien eigentlich dazu gedacht, kleinen Vermietern eine rechtssichere Möglichkeit zur Anpassung der Mieten zu bieten. Doch was bedeuten Indexmieten genau und wie wirken sie sich auf die Mieter aus?

 

Was ist eine Indexmiete?

Die Indexmiete ist eine Art Mietvereinbarung, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gebunden ist. Dieser Index misst die Veränderungen der Verbraucherpreise und wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Die Miete wird entsprechend der Inflationsrate erhöht oder gesenkt, sodass sie im Einklang mit der allgemeinen Preisentwicklung steht.

Wenn die Inflationsrate im Land steigt, kann der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen. Aufgrund der hohen Preisanstiege seit 2021 wird diese Art der Mietvereinbarung bei Vermietern immer beliebter, stellt jedoch für Mieter zunehmend ein Problem dar. In einem solchen Mietverhältnis ist die Kaltmiete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt – andere Preisindizes sind rechtlich nicht zulässig.

In den letzten zwei Jahren gab es eine deutlich gestiegene Inflation Wichtig ist die Veränderung des Preisindexes, auch bekannt als Inflationsrate. Die Kaltmiete kann um denselben Prozentsatz steigen, wie die Lebenshaltungskosten zunehmen.

In letzter Zeit haben wir hohe Inflationsraten erlebt, was bedeutet, dass die Preise für Güter und Dienstleistungen generell gestiegen sind. Im Jahr 2021 stiegen sie durchschnittlich um 3,1 Prozent, im Jahr 2022 sogar um 6,9 Prozent. Der Winter 2022/23 verzeichnete den höchsten Anstieg mit 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Obwohl die Inflationsrate seitdem wieder gesunken ist, bleibt sie immer noch sehr hoch.

„Aus meiner Sicht haben wir in Deutschland ganz klar ein Problem mit Indexmieten.“

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Miete zu erhöhen

Der Vermieter hat die Option, eine Mieterhöhung auszusetzen, jedoch behält er sich das Recht vor, diese später nachzuholen. Angenommen, die Inflationsrate beträgt im ersten Jahr 0,5 Prozent. Der Vermieter könnte die Miete unverändert lassen, falls er den bürokratischen Aufwand als zu hoch empfindet. Sollte jedoch im zweiten Jahr die Inflation auf 4,5 Prozent steigen, ist der Vermieter berechtigt, die Miete gemäß einem Indexmietvertrag um 5 Prozent zu erhöhen.

Die Miete kann nicht automatisch erhöht werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die geplante Erhöhung im Voraus schriftlich mitzuteilen. Eine E-Mail ist dafür ausreichend. In der Mitteilung müssen Angaben gemacht werden über die bisherige Höhe der Kaltmiete, die Veränderung des Preisindex und die neue Miete, sodass die Berechnung nachvollzogen werden kann. Die Ankündigung der Mieterhöhung durch den Vermieter muss für den übernächsten Monat erfolgen. Außerdem muss seit der letzten Anpassung mindestens ein Jahr vergangen sein.

Die Indexmiete unterliegt der Einschränkung, dass sie nur in dem Maße steigen darf, wie die Inflationsrate es zulässt. Wenn die Inflationsrate langfristig hoch bleibt, werden auch Ihre Mietsteigerungen entsprechend sein. Im Falle einer Hyperinflation steigt auch Ihre Kaltmiete dementsprechend. Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietpreisbremse nur für die Ausgangsmiete gilt und nicht für nachfolgende Mietanpassungen. Bei Vertragsbeginn darf die erste Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgen alle weiteren Anpassungen ausschließlich gemäß dem Verbraucherpreisindex, und der Mietspiegel spielt keine Rolle mehr.

Berechnung der Indexmiete

Die Berechnung erfolgt anhand des Verbraucherpreisindexes, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Der Vermieter vergleicht den aktuellen Indexwert mit dem Wert, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der letzten Mietanpassung gemessen wurde. Die prozentuale Differenz wird auf die aktuelle Miete aufgeschlagen oder abgezogen, falls die Preise seitdem gefallen sind.

Die Indexmiete wird anhand des Verbraucherpreisindexes VPI berechnet, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Entscheidend ist die prozentuale Veränderung des Indexwerts seit der letzten Mietanpassung. Falls die Miete noch nie angepasst wurde, wird die Ausgangsmiete und der zum damaligen Zeitpunkt gültige Indexwert verwendet. Beispiel:

  • Ausgangsmiete im Mai 2022: 800 €
  • Indexwert VPI im Mai 2022: 109,8
  • Indexwert VPI im Mai 2023: 116,5
  • Steigerung: 6,1 %

Erlaubte Mieterhöhung: 800 € x 6,1/100 = +48,80 €

Neue Kaltmiete: 800 € + 48,80 € = 848,80 €

Die erhöhte Miete kann frühestens ab dem zweiten Monat nach der Ankündigung wirksam werden. Es muss mindestens ein Jahr zwischen zwei Anpassungen vergehen.

 

Vorteile

Die Höhe der Mietveränderung ist direkt von der Inflationsrate abhängig, was bedeutet, dass keine Überraschungen auftreten, wenn das Schreiben zur Mieterhöhung eintrifft, da diese öffentlich bekannt ist. Die Erhöhung ist einfach zu überprüfen. Niedrige oder negative Inflationsraten sind vorteilhaft für Mieter, da die Mietsteigerungen entsprechend gering ausfallen können, möglicherweise sogar unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei einem Rückgang der Verbraucherpreise besteht sogar die Möglichkeit, dass die Miete gesenkt wird. Es ist gesetzlich festgelegt, dass Mieten nicht über die Inflationsrate hinaus erhöht werden dürfen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Modernisierung. In diesem Fall kann die Miete über die Inflationsrate hinaus angehoben werden.

 

Nachteile

Ein bedeutender Nachteil tritt auf, wenn die Inflation hoch ist. In diesem Fall steigt die Miete entsprechend stark an, selbst wenn bereits alle anderen Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Anders als bei der Mietpreisbremse sind die Erhöhungen nicht an Grenzen gebunden.

Vor- und Nachteile für Vermieter

Der Vorteil für den Vermieter liegt darin, dass die Miete regelmäßig an die Inflation angepasst werden kann, ohne die Zustimmung des Mieters einholen zu müssen. Derzeit ist ein Indexmietvertrag besonders attraktiv, da die Inflationsrate deutlich höher ist als je zuvor. Die Situation kann sich jedoch ändern. Bei einem Rückgang der Preise in Deutschland (Deflation) muss auch die Indexmiete sinken. Im Falle einer negativen Inflation ist der Vermieter sogar verpflichtet, die Kaltmiete zu senken, wenn der Mieter dies verlangt. In diesem Fall sollten Mieter aktiv werden und die Vermieter kontaktieren, um eine Mietminderung zu beantragen. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet, genauso wenig wie er eine Erhöhung verlangen muss.

 

Indexmiete vs. Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete wird beim Vertragsabschluss festgelegt, um wie viel Prozent die Miete jährlich steigen wird, was maximale Planungssicherheit bietet. Im Gegensatz dazu kann die Veränderung der Indexmiete über mehrere Jahre hinweg nicht zuverlässig vorhergesagt werden. Wenn zu erwarten ist, dass die Inflationsrate niedriger sein wird als die in der alternativen Staffelmiete vorgesehenen Steigerungen, ist die Indexmiete von Vorteil. Die Europäische Zentralbank strebt an, dass die Inflationsrate bei knapp 2 Prozent pro Jahr liegt. Im Jahr 2023 lag sie jedoch in Deutschland bei durchschnittlich 6,9 Prozent.

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