Immobiliensuchende mit ausländischer Herkunft werden diskriminiert

Es gibt nun Beweise für etwas, das viele bereits vermutet haben: Bei der Suche nach Wohnungen in Deutschland werden Personen mit Namen, die ausländisch klingen, benachteiligt. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist zwar gesetzlich verboten, aber dennoch real. Immer wieder hören wir von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen. Es sind Fälle, in denen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, sexuellen Identität, ihres Alters, Geschlechts oder ihrer Religion, aufgrund einer Behinderung oder aus anderen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Mietvertrag zu bekommen oder mehr Miete zahlen sollen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wurde vor allem im Bereich des Rassismus untersucht. Umfragen zeigen, dass mehr als ein Drittel aller Migrantinnen und Migranten sowie ihrer Nachkommen bei der Wohnungssuche Diskriminierung erleben. Das entspricht hochgerechnet Millionen von Menschen.

Die Wohnungssuche in Deutschland erfordert derzeit viel Geduld. Es mangelt an Wohnraum in allen Bereichen und gerade in angespannten Wohnungsmärkten steigt das Risiko für Diskriminierung. In beliebten Gegenden deutscher Metropolen kann es vorkommen, dass sich sogar über 600 Personen für eine Wohnung bewerben. Für Vermieter stellt sich dann die Frage, wie sie eine Entscheidung treffen sollen.

Wie wird diskriminiert?

In vielen Gegenden ist es grundsätzlich schwierig, eine gute und bezahlbare Wohnung zu finden – für alle. Allerdings ist die Wohnungssuche für manche Menschen deutlich schwieriger als für andere. Unternehmen, private Vermieterinnen und Vermieter, Maklerinnen und Makler sowie Wohnungsgesellschaften diskriminieren oft bereits in der ersten Bewerbungsphase, wenn Interessierte einen „nicht-deutsch“ klingenden Namen, einen ausländischen Pass oder das „falsche“ Alter oder Lebensmodell haben. Mit steigender Anspannung auf dem Wohnungsmarkt steigt auch das Risiko solcher Diskriminierungen.

Zudem setzen große Wohnungsunternehmen und -gesellschaften standardisierte und automatisierte Entscheidungssysteme ein, die zu pauschalen Absagen führen können – oder sogar zu gezielten Diskriminierungen ganzer Gruppen. Laut einem Bericht von Radio Bremen hat die Wohnungsbaugesellschaft Brebau jahrelang Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Namens, ihrer Religion und ihrer Deutschkenntnisse gezielt benachteiligt.

Niemand sollte sich Diskriminierung gefallen lassen

Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, weist auf eine Lücke im Antidiskriminierungsgesetz hin, wonach diskriminierende Wohnungsanzeigen nicht explizit verboten sind, im Gegensatz zu diskriminierenden Stellenanzeigen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, gegen Diskriminierung vorzugehen. Betroffene können beispielsweise Testings durchführen, um festzustellen, ob Makler oder Vermieter aufgrund des Namens aussortieren. Sie können auch einen Bekannten mit einem deutsch klingenden Namen bitten, sich erneut zu bewerben, nachdem sie mutmaßlich diskriminierende Absagen erhalten haben. Wenn der deutsche Bekannte eingeladen wird, könnte dies ein Indiz für eine Klage sein.

Ein Mann mit türkischem Nachnamen aus Berlin hat genau das getan. Er hat eine Wohnungsbaugesellschaft verklagt und konnte die Diskriminierung mittels eines „Testings“ mit einem fiktiven deutschen Namen nachweisen. Die Wohnungsbaugesellschaft musste eine Entschädigung zahlen, auch wenn sie mit 1000 Euro vergleichsweise gering ausfiel. Für den Mann ging es jedoch nicht primär um das Geld, sondern um sein Recht.

Allerdings ist dies ein langwieriger Prozess und bietet keine kurzfristige Lösung bei der Wohnungssuche.

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist gesetzlich verboten

Die Folgen von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt können verheerend sein: Menschen, die keine angemessene Wohnung finden oder nur eine weit entfernt von Arbeit, Kindergarten und Schule bekommen, erleben massiven Stress und Existenzdruck. Sie zahlen möglicherweise zu viel Miete für zu wenig Platz und stehen unter Umständen vor gesundheitlichen Schäden.

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzlich verboten. Dieses verbietet Benachteiligungen aufgrund von Merkmalen wie „Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität“. Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben kommt es jedoch immer wieder zu Diskriminierungsfällen.

Ein Test des Spiegel gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk im Jahr 2017 hat dies belegt. Dabei wurden 20.000 Wohnungsanfragen verschickt – einmal mit einem ausländisch klingenden Namen und einmal mit einem deutschen. Die Ergebnisse zeigten, dass in jedem vierten Fall Interessenten mit ausländisch klingendem Namen übergangen wurden, während derselbe Interessent mit einem deutschen Namen zur Besichtigung eingeladen wurde. Besonders betroffen von Diskriminierung waren Personen mit türkisch oder arabisch klingenden Namen.

Obwohl Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gesetzlich verboten ist, kommt sie dennoch vor. Grundsätzlich ist es niemandem erlaubt, Wohnungssuchende wegen bestimmter Merkmale von Besichtigungsterminen auszuschließen oder Mietverträge zu verweigern. Personen, die klare Indizien für Diskriminierung haben und dies vor Gericht nachweisen können, haben Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung.

Was kann gegen Diskriminierung getan werden?

Es ist bedauerlich, dass Urteile gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eher die Ausnahme als die Regel sind und viele Betroffene nicht gegen Diskriminierung vorgehen. Dies kann verschiedene Gründe haben, darunter Unwissenheit über ihre Rechte und Möglichkeiten sowie die kurze Frist von nur zwei Monaten, um zu reagieren.

Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland zu bekämpfen, sind vor allem zwei Dinge erforderlich:

  • Betroffene sollten sich gegen Diskriminierung wehren. Viele Menschen benötigen Unterstützung, um zu erfahren, ob und wie sie handeln können. Juristischen Rat und Unterstützung bieten beispielsweise die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und andere Organisationen.
  • Wohnungsunternehmen sollten offen mit Diskriminierung umgehen und vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Positive Beispiele wie „SOWON – Soziales Wohnen online“ in München, die gemeinnützige Initiative Lawaetz in Hamburg und das Projekt „Wohnen und Leben im Märkischen Viertel“ der GESOBAU in Berlin zeigen, dass es möglich ist, gegen Diskriminierung vorzugehen und inklusiven Zugang zu Wohnraum zu schaffen.

Solche Beispiele verdeutlichen, dass es Möglichkeiten gibt, gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen und positive Veränderungen herbeizuführen.

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